§ 12 Abs. 3 UStG

Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG für Anwendung des Steuersatzes von 0% MwSt. 

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen und bestimmten Komponenten ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden und der Erwerber zugleich Betreiber der Anlage ist oder sein wird.

Die Regelung gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Montagematerial außer Schrauben.
Wallboxen sind im Gesetzestext nicht erwähnt und von dieser Regelung ausgeschlossen.

Wir setzten die neue Regelung wie folgt um.:

  • Wenn Sie nach § 12 ABS. 3 UstG die Voraussetzungen alle erfüllen und begünstigte Komponenten kaufen möchten, so haben Sie im Warenkorb die möglichkeit dies uns per Button zu bestätigen. Die MwSt. wird dann im Warenkorb bzw. an der Kasse abgezogen. Gemischte Warenkörbe mit Artikeln von 0 % MwSt, sowie Artikeln mit 19 % MwSt. sind möglich.
  • Die begünstigten Artikel sind mit 0% MwSt. möglich oder auch 0% MwSt. ? gekennzeichnet. Artikel, die nicht betroffen sind, werden mit 19% MwSt. ausgewiesen. 

Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Anwendung des § 12 ABS. 3 UstG von 0 % MwSt.:

  • Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich klargestellt welche Voraussetzungen für die Bearbeitung solcher Bestellungen ohne MwSt. gelten. Er sagt hierzu: Der leistende Unternehmer hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist bzw. sein wird und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Anmeldung zum MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Eine Erklärung des Erwerbers im Sinne des Satzes 2 kann auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (z. B. AGB) erfolgen. Dasselbe gilt für nachträgliche Lieferungen von Speichern, wesentlichen Komponenten und Ersatzteilen. Wir behalten uns vor, stichprobenartig Nachweise vom Besteller anzufordern. Wenn diese nicht fristgerecht erbracht werden, müssen wir die 19 % MwSt. Nachfordern. Eine Lieferung an Firmenanschriften ist selbstredend nicht möglich.
  • Es gilt Rechnungsanschrift = Lieferanschrift = Installationsort des Verbrauchers.

 Anwendungserlass des Bundesfinazministeriums.:


 

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