DAS MARKTSTAMMDATENREGISTER IST DA !!!

Neue Meldepflichten für Photovoltaikanlagen und Speicher

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister (MaStR). Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.

Das neue Webportal MaStR "www.marktstammdatenregister.de" startet am 31.01.2019. Damit lassen sich nun Photovoltaikanlagen und Energiespeicher bei der Bundesnetzagentur anmelden.  

Pflichten der Anlagenbetreiber

Zu sämtlichen Anlagen müssen sich die Betreiber selbst registrieren und sie müssen die Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind aktuell zu halten. Eine neue Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war. Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.

Welche Anlagen müssen registriert werden?

Die Registrierung ist bei allen Strom-Erzeugungsanlagen auch Stromspeicher verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen.

Notstromaggregate sind im MaStR nur dann registrierungspflichtig, wenn sie ortsfest sind und für den sog. „Netzparallelbetrieb“ mit einer speziellen technischen Ausstattung ertüchtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Stromerzeugungseinheit so ausgelegt ist, dass sie bei einem Stromnetzausfall die Stromversorgung der Kundenanlage ganz oder teilweise übernehmen kann. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann müssen die Notstromaggregate als Verbrennungsanlage oder als Batteriespeicher registriert werden. Auf der Maske „technische Daten“ wird die Frage gestellt, ob die Einheit als Notstromaggregat dient.

Anmeldung von Bestandsanlagen

Hier schlägt der deutsche bzw. europäische Datenschutz zu. Es ist leider nicht möglich, die bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Bestandsanlagen aus dem PV-Meldeportal bzw. aus dem Anlagenregister in das neue Marktstammdatenregister zu übertragen. Daher gilt für Bestandsanlagen auch eine Nachmeldefrist von 24 Monaten ab Start des neuen Webportals MaStR (das heißt Stand heute bis Ende Januar 2021). Jeder Anlagenbetreiber ist also in der Pflicht seine Photovoltaikanlage und Stromspeicher nochmals im Marktsstammdatenregister zu melden !

Fristen

In der novellierten MaStR Verordnung sind für unterschiedliche Anlagentypen Meldefristen festgelegt.
Generell und vereinfachend gilt:

  • Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.1.2019 haben für die Registrierung im MaStR 24 Monate Zeit (bis zum 31.1.2021).
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31.1.2019 haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme.
  • Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:
    • Bei Inbetriebnahme vor 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate
    • Bei Inbetriebnahme ab 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate
    • Für die Registrierung von Stromspeichern, ist außerdem eine Frist nach dem Erneuerbare Energien Gesetz zu beachten:
      Bis zum 31.12.2019 sind Stromspeicher, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen werden, als eigenständige Einheit im MaStR zu registrieren. Wird diese Frist versäumt, kann es zu Förderkürzungen des Netzbetreibers kommen.

Andere Fristen ergeben sich nur in seltenen Ausnahmefällen.

  • Quelle/Text/Bildnachweise der...
  • Soweit nicht anders angegeben: ©Bundesnetzagentur

Weiterführende Links

Webportal MaStR

Marktstammdatenregister

Meldeformular „Batteriespeicher“

FAQ der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister

Offizielle Hilfeseite des MaStR


 

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