Mit Kürzung der Einspeisevergütung ab 1. Januar 2019 ist zu rechnen

Der Entwurf des neuen EEG sieht eine erhebliche Förderkürzung für Anlagen der Größe 40 kWp bis 750 kWp zum 1. Januar 2019 vor. Von den eigentlich geplanten 10,47 Cent/kWh werden Anlagen dieser Größe dann nur noch mit 8,33 Cent/kWh vergütet. Das Hauptstadtbüro von IBC SOLAR und der BSW-Solar protestieren energisch gegen die Pläne. Es ist aber vollkommen unklar, ob der Protest Erfolg haben wird. Daher müssen sich alle, die zurzeit Anlagen in diesem Segment bauen oder planen, auf die Förderabsenkung zum 1. Januar einstellen.

Hier die geplanten Gesetzesänderungen in der Übersicht:

1. Von der Sonderabsenkung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:

  • Gebäudeanlagen, d. h. Anlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden.
  • Installierte Leistung zwischen 40 kWp und 750 kWp.
  • Inbetriebnahme ab 1. Januar 2019.

 

2. Höhe der geplanten Absenkung:

  • Sonderabsenkung auf 8,33 Cent/kWh: Die Einspeisevergütung soll unter Berücksichtigung der Basisdegression von voraussichtlich 10,47 Cent/kWh im Dezember 2018 auf 8,33 Cent/kWh ab dem 1. Januar 2019 sinken. Dies bedeutet eine Absenkung der Einspeisevergütung um 2,14 Cent/kWh, d. h. ein Fünftel der Einspeisevergütung.
  • Außerdem Regelabsenkung: Neben dieser Sonderabsenkung bleibt es bei der Basisdegression von 0,5 % monatlich sowie der zusätzlichen, ausbauabhängigen Absenkung im Rahmen des sogenannten „atmenden Deckels“. Dabei ist derzeit noch unklar, ob die Basisdegression bereits parallel zur Sonderabsenkung oder erst ab dem 1. Februar 2019 gelten soll.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.