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        <name>Sonnenshop.de | Solarshop | Solar-Shop | Photovoltaik-Shop</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-06-08T13:01:45+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Neuer Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz UStG</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG für Anwendung des Steuersatzes von 0%
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 &amp;nbsp; 
   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2022   
  Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:   „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:  
 
  die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;  
  den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;  
  die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;  
  die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“  
 
  Photovoltaikanlage bis 30 kW (peak) – Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG für Anwendung des Steuersatzes von 0% MwSt.  
  Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von&amp;nbsp;Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule,&amp;nbsp;Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Wallboxen sind im Gesetzestext nicht erwähnt und von dieser Regelung dadurch ausgeschlossen.  
  Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne&amp;nbsp;dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann&amp;nbsp;die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die&amp;nbsp;Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert&amp;nbsp;ist.  
 
  Der Verkäufer oder Installateur muss die Voraussetzungen prüfen, um den richtigen Steuersatz – anzuwenden, 19% MwSt oder null 0% MwSt.  
  Die Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die&amp;nbsp;Kundinnen und Kunden weitergeben, so dass Photovoltaikanlagen billiger werden.  
   Die&amp;nbsp;Unternehmen sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.  
 
  Der&amp;nbsp; Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023&amp;nbsp;geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht&amp;nbsp;möglich.   &amp;nbsp;   
  Der wichtigste Passus im neuen Gesetzestext ist.:  
 
   „  Die Voraussetzungen  &amp;nbsp;  des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der  &amp;nbsp;  Photovoltaikanlage &amp;nbsp;   laut Marktstammdatenregister nicht   &amp;nbsp;   mehr als 30      &amp;nbsp;      Kilowatt     &amp;nbsp; (peak) beträgt oder betragen wird.“  &amp;nbsp;   
  Um die 0 % MwSt. Regel anzuwenden, ergeben sich daher Voraussetzungsklauseln, nämlich.:  
 
 
  Der Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister  
  Wird die Photovoltaikanlage sowie deren Einzelkomponeneten nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist.     
 
   Dies können und müssen Händler selbstredend nicht alles vor einer Onlinebestellung prüfen.   
   Siehe auch dazu 1. BMF - FAQ vom 16.12.2022 zur umsetzung des Gesetzes.:   
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.htm    
   Wir setzten die neue Regelung wie folgt um.:   
 
  Wenn Sie die oben genannten Bedingungen alle erfüllen, so senden wir Ihnen ein Formular zum Ausfüllen per E-Mail.  
  Bitte senden Sie dieses unterzeichnet, eine Kopie des Marktstammdatenregisters samt Ihrer Bestellanfrage mit Artikelnummern per E-Mail an.:&amp;nbsp;   bestellung@sonnenshop.de .  
  Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie von uns eine Vorauskasse&amp;nbsp;  Rechnung mit 0 % MwSt. Ausweis.   
  Diese kann nur per Banküberweisung bezahlt werden.&amp;nbsp;  Die&amp;nbsp;  Überweisung muss vom Anlagenbetreiber / Besitzer / Besteller als Kontoinhaber auch beglichen werden.  
  Da die Händler zur Umsetzung der neuen Regelung nicht verpflichtet sind, behalten wir uns die Ablehnung der Bestellanfrage vor.&amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp; &amp;nbsp;  
   Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:&amp;nbsp;  https://www.sonnenshop.de/allgemeinegeschaeftsbedingungen.   
 
 
  &amp;nbsp;  
  &amp;nbsp;  
  &amp;nbsp;  
     &amp;nbsp;     
                ]]>
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                            <updated>2022-12-18T14:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">NEUE BETRUGSMASCHE AUF EBAY KLEINANZEIGEN</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Onlinehändler stehen mehr denn je im Fadenkreuz von Cyberkriminellen
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  So gehen die Betrüger vor:  
 
  Es sind Anzeigen Online von privaten ebay-Kleinanzeigen Accounts oder gehakten ebay-Kleinanzeigen Accounts mit begehrten, woanders nicht verfügbaren, meist hochpreisigen technischen Geräten.  (In den uns vorliegenden Fällen sind dies meist Wechselrichter.)   
  Der Kaufinteressent meldet sich beim Privaten Verkäufer, dem&amp;nbsp; mutmaßlicher Trickbetrüger,  über den Chat des ebay-Kleinanzeigenportals.&amp;nbsp;  
  Der Verkäufer-mutmaßlicher Trickbetrüger, will die Kaufabwicklung mit dem Kaufinteressent am Telefon besprechen,&amp;nbsp;es werden über den ebay-Chat Telefonnummern ausgetauscht.  
  Der Verkäufer-mutmaßlicher Trickbetrüger, ruft den Kaufinteressent mit einer Firmennummer eines bekannten Onlinehändlers an:&amp;nbsp;   Call ID-Spoofing  &amp;nbsp; (Es wird die Nummer des Onlinehändlers angezeigt um Vertrauen zu erwecken.)   
  Der Verkäufer-mutmaßlicher Trickbetrüger, spricht sehr gut deutsch und erzählt dann meist abenteuerliche Geschichten über den Artikel, meist Gebrauchtgeräte, um weiteres Vertrauen zu erwecken. Er räumt meist noch einen Rabatt ein, um schneller seinen Betrug zum Abschluss zu bringen.  
  Es wird über eine gefakte E-Mail-Adresse, diese enthält auch den Domainnamen des Shopbetreibers &amp;nbsp;um weiteres Vertrauen zu erwecken,&amp;nbsp; meist mit der Endung   .org &amp;nbsp;&amp;nbsp; eine Fake-Rechnung übermittelt. (Die Rechnung enthält meist viele Fehler und falsche bzw. veränderte Firmendaten des Shopbetreibers)  
  Der Kaufinteressent bezahlt die Rechnung an den Trickbetrüger - die Ware kommt nie an.  
 
 &amp;nbsp; 
  Was tun im Falle eines Betruges?  
 
  Als erstes sollten Sie den Betrug ebay-Kleinanzeigen melden.  
  Melden Sie sich bei uns als Geschädigter. Wir leiten Ihre Daten an die Staatsanwaltschaft Potsdam weiter, diese dann an das LKA, dort wird schon unter dem Aktenzeichen&amp;nbsp; Az. 450 UJs 12376/22&amp;nbsp; ermittelt.  
   Als Nächstes sollten Sie Ihre Bank kontaktieren und versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen. &amp;nbsp;Geben Sie dort als&amp;nbsp;   Begründung den erfolgten Betrug an.   
   Fordern Sie von e bay-Kleinanzeigen die Herausgabe der persönlichen Daten der täuschenden Person.&amp;nbsp; Ebay verweigert meist die Herausgabe in dem es sich auf den Datenschutz beruft.     
     Anzeige bei der Polizei erstatten.     
      Spätestens nachdem Sie die Anzeige erstattet haben, sollten sie jetzt einen Rechtsanwalt einschalten.      
 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2022-08-11T09:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Neuer SMA Sunny Tripower Smart Energy Hybrid</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Die 2-in-1-Lösung: Solarstrom erzeugen und speichern 
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Weltpremiere:&amp;nbsp;https://letstalkenergy.sma.de  
   Seien Sie am  &amp;nbsp;   18. Januar 2022   &amp;nbsp;  um  &amp;nbsp;   14 Uhr   &amp;nbsp;  dabei, wenn SMA den neuen SMA Sunny Tripower Smart Energy Hybrid-Wechselrichter vorstellt.&amp;nbsp;  Mit dem neuen Herzstück im SMA Energy System Home können Anwender Solarstrom erzeugen und in die Batterie speichern, alles mit einem Gerät. &amp;nbsp;  
  Quelle:  
   SMA Solar Technology AG   Sonnenallee 1   34266 Niestetal   Germany   
                ]]>
            </content>

                            <updated>2022-01-02T07:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">DER SONNENSHOP WÄCHST - WIR VERGRÖSSERN UNS</title>
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                <![CDATA[
                
                                            NEUER, SCHÖNER, BESSER – WIR VERGRÖSSERN UNS
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                   Endlich ist es soweit, der Sonnenshop wächst!&amp;nbsp;   
  In jedem Unternehmen bedeutet Wachstum auch Veränderung.   Die Räume in Markkleeberg,  &amp;nbsp;die wir seit 2013 nutzen, sind, langsam zu eng geworden.&amp;nbsp;  
  Wir haben uns daher auf die Suche nach einer weiteren&amp;nbsp; Gewerbeimmobilie  gemacht und sind in der schönen Stadt Brandis in der Pappelallee 8 fündig geworden.&amp;nbsp;   Nun steht unser Einzug kurz bevor und die Kartons und Paletten stapeln sich bereits.   Das neue große Lager mit angrenzenden Großraum Büro bietet viel Platz für Mitarbeiter und Ware, so dass wir unser Sortiment ständig erweitern können.   Wir freuen uns jetzt darauf, in den neuen und größeren Räumlichkeiten unser Wachstum weiter voranzubringen.&amp;nbsp;  Wir wollen Ihnen als unseren Kunden noch bessere Leistungen bieten und die Herausforderungen der Zukunft gerne annehmen.&amp;nbsp;  
   Ab dem 01.10.2021 &amp;nbsp;erreichen Sie uns auch unter folgender Anschrift:  
  Sonnenshop.de   Pappelallee 8   DE-04821 Brandis&amp;nbsp; | Deutschland&amp;nbsp;   
  Alle anderen Kontaktdaten sind geblieben:  
   Sonnenshop.de   Bornaer Chaussee 55  &amp;nbsp;   DE-04416 Markkleeberg &amp;nbsp;| Deutschland&amp;nbsp;  
    Telefon: &amp;nbsp;+49 341 - 200 96 200   Telefon: &amp;nbsp;+49 341 - 200 96 201   Telefax: &amp;nbsp;+49 341 - 200 96 202   E-Mail:&amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp; &amp;nbsp;   info@sonnenshop.de  &amp;nbsp;   Website: &amp;nbsp;   www.Sonnenshop.de  &amp;nbsp;    
  Ihr Sonnenshop Team  
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
            </content>

                            <updated>2021-12-27T08:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">SMA und Audi vernetzen Energiemanagement und E-Mobilität</title>
            <id>https://www.sonnenshop.de/sunblog/sma-und-audi-vernetzen-energiemanagement-und-e-mobilitaet</id>
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                <![CDATA[
                
                                            Flexibel und kostengünstig laden
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Ein Vorteil der Elektromobilität ist es, dass Nutzer ihr Fahrzeug bequem zu Hause laden können. Intelligente Lösungen stimmen dabei den Ladevorgang des E-Fahrzeugs mit den Bedarfen weiterer Erzeuger und Verbraucher im Haushalt ab. Eine solche ist die intelligente Ladelösung SMA Charge S, die jetzt den Audi e-tron im Zusammenspiel mit dem Audi e-tron Ladesystem connect in das häusliche Energiemanagement einbindet. Ist eine PV-Anlage vorhanden, sorgt SMA Charge S sogar dafür, dass bevorzugt mit Solarstrom geladen wird.  
 „SMA Charge S ermöglicht es Fahrern des SUV Audi e-tron(*), ihr Elektrofahrzeug einfach in das häusliche Energiemanagement zu integrieren und dabei nachhaltigen Solarstrom zu nutzen“, sagt Dr. Stephan Engel, Produktmanager für „Charging Solutions“ bei SMA. „Mit SMA Charge S und dem Audi e-tron Ladesystem connect können Audi e-tron-Fahrer das Fahrzeug flexibel, sicher und kostenoptimiert zuhause laden. Genauso wie die weiteren&amp;nbsp; Ladelösungen von SMA &amp;nbsp;ermöglicht SMA Charge S den Einsatz von Solarstrom für das Laden des E-Fahrzeugs und macht Elektromobilität so noch sinnvoller.“ 
 „Durch die abgestimmte Vernetzung zwischen Haus und Fahrzeug wird der Audi e-tron zu einem wesentlichen Bestandteil des Smart Homes. Die nahtlose Integration garantiert die vollständige und komfortable Nutzung aller intelligenten Ladefunktionen von Blackout-Schutz über Kostenoptimierung bis zur Solarstromnutzung. Für unsere Kunden ist dies ein weiterer wesentlicher Schritt auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität, dem noch weitere folgen werden“, ergänzt Ansgar Neudecker, Projektleiter Home Charging bei der AUDI AG. 
  Das Auto dann laden, wenn der Strom günstig ist  Im Zusammenspiel mit dem e-tron Ladesystem connect sorgt SMA Charge S dafür, dass der Audi e-tron immer mit der höchsten verfügbaren Leistung geladen wird, die der Hausanschluss und das Fahrzeug ermöglichen. Dabei berücksichtigt SMA Charge S den Bedarf weiterer Haushaltsverbraucher – und vermeidet so das Überlasten des Hausanschlusses. Durch die Integration ins häusliche Energiemanagement lädt das Fahrzeug genau dann, wenn Strom besonders kostengünstig zur Verfügung steht. Dabei werden auch die geplante Abfahrtzeit und der gewünschte Ziel-Ladezustand der Batterie berücksichtigt. Besonders kostengünstig und nachhaltig können Betreiber einer Solaranlage ihren Audi e-tron laden – mit Solarstrom vom eigenen Dach. 
 Audi Kunden*innen können ihre individuelle Ladestatistik und den Ladeverlauf im myAudi Portal und in der myAudi App einsehen. Neben den Ladezeiten und der geladenen Strommenge können sie dort auch die entsprechenden Kosten detailliert aufbereitet abrufen. 
 Zukünftige Fahrzeugbesitzer*innen finden im flächendeckenden SMA Fachhandwerkernetzwerk einen lokalen Ansprechpartner zur Prüfung und Einrichtung der erforderlichen Hausinstallation. Alternativ vermittelt der örtliche Audi Partner einen Home Check bei dem ein Elektriker zur individuellen und optimalen Ladelösung zuhause berät. 
 *Gilt für alle Audi e-tron-Modelle. 
 Quelle: 
  SMA Solar Technology AG   Sonnenallee 1   34266 Niestetal   Germany  
                ]]>
            </content>

                            <updated>2020-12-20T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Strompreis knackt die 30-Cent-Marke</title>
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            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Neues Rekordhoch
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Neues Rekordhoch: Strompreis knackt die 30-Cent-Marke 
  Der Strompreis ist für Privathaushalte in Deutschland so hoch wie nie und hat Ende des Sommers die 30-Cent-Marke geknackt. Eine Kilowattstunde Strom kostet aktuell 30,43 Cent.   Der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte ist seit der Jahrtausendwende von 13,94 auf 30,43 Cent pro Kilowattstunde in 2019 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 118 % beziehungsweise 6 % pro Jahr.    Durch diesen deutlichen Anstieg des Strompreises, wird die dezentrale, eigene Energieerzeugung (+Stromspeicher) durch Photovoltaik NOCH attraktiver.  
                ]]>
            </content>

                            <updated>2020-02-23T21:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">FRONIUS PRIMO GEN24 PLUS - HYBRID ALL-ROUNDER WITH INDIVIDUAL BACK-UP POWER</title>
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            <summary type="html">
                <![CDATA[
                
                                            Fronius GEN24 Plus und BYD Battery-Box Premium HVS oder HVM
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                   Mit dem Gen24 Plus bringt Fronius einen neuen vielseitigen Hybridwechselrichter auf den Markt.   
 Der vielseitige Gen24 Plus Hybridwechselrichter ergänzt demnächst das Fronius Portfolio um eine All-in-One-Lösung zur umfassenden solaren Eigenversorgung. Den Gen24 Plus wird es sowohl in einer einphasigen Primo- als auch einer dreiphasigen Symo-Variante geben. Er glänzt unter anderem durch vielfältige Notstromoptionen und integrierte offene Schnittstellen. Mit der neuen BYD Battery-Box Premium und dem Gen24 Plus Hybridwechselrichter steht ein Speichersystem zur Verfügung, das neue Standards in Sachen Vielfalt und Performance setzt. 
 „Mit dem Gen24 Plus bringen wir einen wirklich globalen Hybridwechselrichter auf den Markt, mit dem wir gemeinsam mit BYD sowohl in ein- als auch dreiphasigen Märkten weltweit tolle Speicherlösungen realisieren werden. Besonders stolz sind wir auf die Notstromoptionen mit PV Point oder echten Notstrom – und das nicht zuletzt auch im dreiphasigen Bereich, wo wir bis heute eine einzigartige Position innehaben“, betont Martin Hackl, Leiter Solar Energy bei der Fronius International GmbH. „Das macht uns zur ersten Wahl, wenn es um individuell auf den Kunden zugeschnittene Speicherlösungen geht.“ 
  Solarstrom-Speicherlösungen next Generation  
 In puncto Stromspeicherung arbeiten Fronius und BYD eng zusammen und entwickeln effiziente Batteriespeicherlösungen für Haushalte und Unternehmen. Alle Gen24 Plus Hybridwechselrichter sind serienmäßig mit Batterieanschluss, Energiemanagement, Monitoring und offenen Schnittstellen für beispielsweise Warmwasserbereitung, E-Auto Wallbox oder Hausautomation ausgestattet. Sie stehen ab Ende zweites Quartal 2020 als einphasiger Primo Gen24 Plus mit Leistungsklassen von 3 bis 6 kW und als dreiphasiger Symo Gen24 Plus von 6 bis 10 kW zur Verfügung. Die BYD Battery-Box Premium Hochvolt-Speicher werden aus einzelnen Speichermodulen bedarfsgerecht zusammengefügt und sind mit den Gen24 Plus kombinierbar: die Battery-Box Premium HVS von 5,12 bis 10,24 kWh und der Battery-Box Premium HVM von 11,04 bis 22,08 kWh. 
  Notstrom für größtmögliche Unabhängigkeit  
 Energiesicherheit wird in den Fronius Gen24 Plus Wechselrichtern einerseits durch den PV Point, einer integrierten Basisnotstromversorgung für eine Notstromsteckdose, sichergestellt. Andererseits können mittels Multi Flow Technology während eines Netzausfalls Verbraucher vom PV-Generator und der Batterie versorgt werden. Der leistungsstarke dreiphasige Symo Gen24 Plus zeichnet sich in Kombination mit einer ausreichend dimensionierten Batterie durch Full-Backup-Notstrom aus. So können auch größere dreiphasige Verbraucher wie Wärmepumpen betrieben werden. Das sorgt für Unabhängigkeit und Flexibilität. 
 Quelle: Fronius 
 Weitere Informationen auf: 
  www.fronius.com  
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2019-12-16T07:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">DAS MARKTSTAMMDATENREGISTER IST DA !!!</title>
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                                            Neue Meldepflichten für Photovoltaikanlagen und Speicher
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                 Neue Meldepflichten für Photovoltaikanlagen und Speicher 
 Gesetzliche Grundlagen 
 Der Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister (MaStR). Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten ( MaStRV ) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen&amp;nbsp; Vertraulichkeit &amp;nbsp;– öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden. 
 Das neue Webportal MaStR &quot; www.marktstammdatenregister.de &quot;&amp;nbsp;startet am 31.01.2019.&amp;nbsp;Damit lassen sich nun Photovoltaikanlagen und Energiespeicher bei der Bundesnetzagentur anmelden.&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
 Pflichten der Anlagenbetreiber 
 Zu sämtlichen Anlagen müssen sich die Betreiber selbst registrieren und sie müssen die Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind aktuell zu halten. Eine neue Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.&amp;nbsp;Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben. 
  Welche Anlagen müssen registriert werden?  
 Die Registrierung ist bei allen Strom- Erzeugungs anlagen auch Stromspeicher verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. 
  Notstromaggregate &amp;nbsp;sind im MaStR nur dann registrierungspflichtig, wenn sie&amp;nbsp;ortsfest&amp;nbsp;sind und für den sog. „Netzparallelbetrieb“ mit einer speziellen technischen Ausstattung ertüchtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Stromerzeugungseinheit so ausgelegt ist, dass sie bei einem Stromnetzausfall die Stromversorgung der Kundenanlage ganz oder teilweise übernehmen kann. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann müssen die Notstromaggregate als Verbrennungsanlage oder als Batteriespeicher registriert werden. Auf der Maske „technische Daten“ wird die Frage gestellt, ob die Einheit als Notstromaggregat dient. 
  Anmeldung von Bestandsanlagen  
 Hier schlägt der deutsche bzw. europäische Datenschutz zu. Es ist leider&amp;nbsp;nicht möglich, die bereits bei der Bundesnetzagentur&amp;nbsp;gemeldeten Bestandsanlagen aus dem PV-Meldeportal bzw. aus dem Anlagenregister in das neue Marktstammdatenregister&amp;nbsp;zu übertragen. Daher gilt für&amp;nbsp;Bestandsanlagen&amp;nbsp;auch eine&amp;nbsp;Nachmeldefrist von 24 Monaten&amp;nbsp;ab Start des neuen Webportals&amp;nbsp;MaStR (das heißt Stand heute bis Ende Januar 2021). Jeder Anlagenbetreiber ist also in der Pflicht seine Photovoltaikanlage und Stromspeicher nochmals im Marktsstammdatenregister zu melden ! 
  Fristen  
 In der novellierten MaStR Verordnung sind für unterschiedliche Anlagentypen Meldefristen festgelegt.  Generell und vereinfachend gilt: 
 
 Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.1.2019 haben für die Registrierung im MaStR 24&amp;nbsp;Monate Zeit (bis zum 31.1.2021). 
 Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31.1.2019 haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme. 
 Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt: 
 
 Bei Inbetriebnahme vor 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate 
 Bei Inbetriebnahme ab 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate 
 Für die Registrierung von Stromspeichern, ist außerdem eine Frist nach dem Erneuerbare Energien Gesetz zu beachten:   Bis zum 31.12.2019 sind Stromspeicher, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen werden, als eigenständige Einheit im MaStR zu registrieren. &amp;nbsp;Wird diese Frist versäumt, kann es zu Förderkürzungen des Netzbetreibers kommen. 
 
 
 Andere Fristen ergeben sich nur in seltenen Ausnahmefällen. 
 
  Quelle/Text/Bildnachweise der...  
  Soweit nicht anders angegeben: ©Bundesnetzagentur  
 
 
  Weiterführende Links  
  Webportal&amp;nbsp; MaStR   
  Marktstammdatenregister  
  Meldeformular „Batteriespeicher“  
  FAQ der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister  
  Offizielle Hilfeseite des MaStR  
 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2019-01-31T12:15:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Neue Europaweite Netzanschlussrichtlinie</title>
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                                            Europaweite Netzanschlussrichtlinie: Was ist jetzt wichtig?
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                  Der Stromhandel in Europa soll einfacher werden. Deshalb gelten ab Ende April 2019 europaweit einheitliche Netzanschlussregeln. Diese lassen allerdings viele nationale Ausgestaltungsmöglichkeiten zu. Wir werfen einen Blick in die Regelung für Deutschland.  
 Ab dem 27. April 2019 treten europaweit die neuen und vereinheitlichten Netzanschlussbedingungen für Stromerzeuger in Europa (EU-Verordnung 2016/631: Requirements for Generators (RFG)) in Kraft. 
 Die EU-Verordnung legt die Netzanschlussbedingungen für Stromerzeuger in allen Spannungsebenen fest und vereinfacht so den grenzüberschreitenden Stromhandel: „ Die rasche Vollendung eines voll funktionierenden und vernetzten Energiebinnenmarkts ist für die Erhaltung der Energieversorgungssicherheit, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Gewährleistung erschwinglicher Energiepreise für die Verbraucher von entscheidender Bedeutung “, heißt es in der Verordnung. 
 Geregelt werden unter anderem die erforderlichen Netzsystemdienstleistungen wie die Fähigkeiten der Anlagen zur Frequenzstützung, zur Bereitstellung von Blindleistung bis hin zur Schwarzstartfähigkeit großer Anlagen.&amp;nbsp; Und das eigentlich länderübergreifend. Allerdings lässt die Verordnung viele nationale Ausgestaltungsmöglichkeiten zu, so dass bisher nicht wirklich eine Vereinheitlichung der Netzanschlussbedingungen festzustellen ist. 
 Wie ist der Stand in Deutschland? 
 In Deutschland ist das Verfahren zur nationalen Umsetzung der technischen Voraussetzungen in neue Netzanschlussrichtlinien abgeschlossen und die neuen Regelungen (VDE-AR-N 4105 / 4110 / 4120: 2018-11) dürfen seit dem 1. November 2018 angewendet werden: 
 
 VDE-AR-N 4105: gilt für Anlagen kleiner als 135 kW und Anschluss an das Niederspannungsnetz 
 VDE-AR-N 4110: gilt für Anlagen ab 135kW bis kleiner 36MW und Anschluss ans Mittelspannungsnetz 
 VDE-AR-N 4120: gilt für Anlagenleistungen mit 36 MW bis zu 45 MW und Anschluss ans Hochspannungsnetz 
 
 Neben Erzeugungsanlagen gelten diese Anwendungsregeln auch für Speichersysteme. 
 Übergangsregelung in Deutschland 
 Für Deutschland ist mit dem Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 gesetzlich festgelegt, dass die Baugenehmigung vor dem 27.4.2019 erteilt worden sein muss. Sollte keine Baugenehmigung notwendig sein, muss der Antrag auf den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor dem 27.4.2019 gestellt sein (Netzanschlussbegehren). Die Inbetriebnahme hat bis zum 30.6.2020 zu erfolgen. 
 Keine Nachrüstung von SMA Wechselrichtern in Deutschland 
 Mit dem Energiesammelgesetz ist das erste große energiepolitische Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode umgesetzt worden. In den jeweiligen Gremien setzte sich auch SMA dafür ein, dass keine Nachrüstung bestehender Anlagen, die nach dem 17.5.2016 in Betrieb genommen wurden und aktuell bereits geplanter Projekte erforderlich ist. Mit Erfolg: Der aktuelle Gesetzestext stuft alle Anlagen und Komponenten, die vor dem 27. April 2019 eine Baugenehmigung besitzen oder wenn sie keine Baugenehmigung benötigen vorher ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber eingegangen ist und bis zum 30. Juni 2020 installiert sind, als Bestandsanlagen ein. Damit müssen Produkte, die in das genannte Zeitfenster fallen, nicht nachgerüstet oder nachträglich zertifiziert werden. 
 Zertifizierung – was müssen Installateure beachten? 
 Mit den neuen Anwendungsregeln ändern sich auch die Anforderungen an Zertifizierung. 
  Anlagen am Niederspannungsnetz  
 Mit der VDE-AR-N 4105:2018-11 ist jetzt auch für die Erzeugungseinheit (hier der Wechselrichter) am Niederspannungsnetz ein Zertifikat Pflicht. Da die Prüfnorm hier aber noch nicht verabschiedet ist, gibt es eine Übergangsfreist bis zu 1.4.2020. Bis dahin reichen die Herstellererklärungen aus. In der Niederspannung müssen die Zertifikate nicht nachgereicht werden. 
  Anlagen an Mittel- und Hochspannung  
 Für die Wechselrichter in Anlagen mit Anschluss an die Mittelspannung und Hochspannung ist wie auch heute schon sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Anlagenzertifikat notwendig. Auch hier sind die Prüfnormen noch nicht verabschiedet, so dass bis zu zwei Jahre zunächst auch eine Prototypenbescheinigung ausreicht. Für diese Anlagen ist dann spätestens ein Jahr nach Ausstellung des Einheitenzertifikates ein Anlagenzertifikat nachzureichen. 
 Umstellung der SMA Produkte 
 Natürlich passt SMA seine Wechselrichter entsprechend der neuen Netzanschlussanforderungen an. Dazu hat SMA bereits das bekannte und bewährte Netzüberwachungs- und Regelungsmodul Grid Guard vollständig überarbeitet, erweitert und an alle bis heute bekannten weltweiten Netzanschlussbedingungen angepasst. Das neue Modul wird derzeit in die Firmware für alle Wechselrichter in der Übersicht unten integriert, getestet und anschließend für die unterschiedlichen Ländereinstellungen freigegeben.&amp;nbsp; Eine Hardwareanpassung ist nicht notwendig, so dass die Geräte auch nachträglich durch ein Firmwareupdate an neue Netzanschlussbedingungen angepasst werden können.&amp;nbsp; Die ersten Geräte werden ab März 2019 bereits mit der neuen Firmware ausgeliefert. 
 Vorteile des SMA Netzüberwachungs- und Regelungsmodul Grid Guard: 
 
 Zukunftsfähig: Ein Softwareupdate garantiert die Kompatibilität zu den neuen Anforderungen 
 Wirtschaftlich: Kein Gerätetausch oder Hardware-Erweiterung nötig 
 Einfach: Einheitliche Konfiguration 
 Rückwärtskompatibel: Auswahl alter Länderdatensätze ist möglich 
 Flexibel in der Übergangszeit: Bei vielen Geräten ist in der neuen Version auch ein automatisches Downdate auf die alte zertifizierte Version möglich 
 
    
 Diese Geräte stellt SMA mit einer neuen Firmware auf die neuen Netzanschlussbedingungen um. Sie lassen sich auch manuell updaten, so dass sie den neuen Anforderungen genügen. 
 
 Aktuelle Informationen zur Netzanschlussrichtlinie auch in anderen europäischen Ländern veröffentlichen wir je nach Verfügbarkeit. 
 Quelle/Text&amp;nbsp;Pressemitteilung der... 
  SMA Solar Technology AG  Sonnenallee 1 34266 Niestetal Germany 
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                            <updated>2019-01-15T01:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Mit Kürzung der Einspeisevergütung ab 1. Januar 2019 ist zu rechnen</title>
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                                            Der Entwurf des neuen EEG sieht eine erhebliche Förderkürzung für Anlagen der Größe 40 kWp bis 750 kWp zum 1. Januar 2019 vor.
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                  Der Entwurf des neuen EEG sieht eine erhebliche Förderkürzung für Anlagen der Größe 40 kWp bis 750 kWp zum 1. Januar 2019 vor.  Von den eigentlich geplanten 10,47 Cent/kWh werden Anlagen dieser Größe dann nur noch mit 8,33 Cent/kWh vergütet . Das Hauptstadtbüro von IBC SOLAR und der BSW-Solar protestieren energisch gegen die Pläne. Es ist aber vollkommen unklar, ob der Protest Erfolg haben wird. Daher müssen sich alle, die zurzeit Anlagen in diesem Segment bauen oder planen, auf die Förderabsenkung zum 1. Januar einstellen.  
  Hier die geplanten Gesetzesänderungen in der Übersicht:  
   1. Von der Sonderabsenkung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:   
 
   Gebäudeanlagen , d. h. Anlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden.  
   Installierte Leistung zwischen 40 kWp und 750 kWp .  
   Inbetriebnahme ab 1. Januar 2019 .  
 
  &amp;nbsp;  
   2. Höhe der geplanten Absenkung:   
 
   Sonderabsenkung auf 8,33 Cent/kWh : Die Einspeisevergütung soll unter Berücksichtigung der Basisdegression von voraussichtlich 10,47 Cent/kWh im Dezember 2018 auf 8,33 Cent/kWh ab dem 1. Januar 2019 sinken. Dies bedeutet eine Absenkung der Einspeisevergütung um 2,14 Cent/kWh, d. h. ein Fünftel der Einspeisevergütung.  
   Außerdem Regelabsenkung : Neben dieser Sonderabsenkung bleibt es bei der Basisdegression von 0,5 % monatlich sowie der zusätzlichen, ausbauabhängigen Absenkung im Rahmen des sogenannten „atmenden Deckels“. Dabei ist derzeit noch unklar, ob die Basisdegression bereits parallel zur Sonderabsenkung oder erst ab dem 1. Februar 2019 gelten soll.  
 
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                            <updated>2018-12-04T00:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Der kleinste dreiphasige Wechselrichter von SMA heißt Sunny Tripower 3.0-6.0</title>
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                                            NEUER SMA-SUNNY TRIPOWER 3.0 - 6.0 / Mehr Power für Hausdachanlagen
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                 Der kleinste dreiphasige Wechselrichter von SMA heißt  Sunny Tripower 3.0-6.0  und ist mit nur 17 Kilogramm ein echtes Leichtgewicht. Der im Wechselrichter integrierte Service SMA Smart Connected informiert im Fehlerfall automatisch. Probleme können so schneller und einfacher behoben werden. Höhere Solarstromerträge sind mit der SMA Power+ Lösung möglich. Sind Module leicht verschattet, kommt die Smart–Modultechnik TS4-R zum Einsatz. Die Optimierer lassen sich ganz gezielt nur an den betroffenen Modulen installieren. Die Kommunikation dazu ist bereits im neuen Sunny Tripower 3.0-6.0 integriert. 
 Quelle/Text&amp;nbsp;Pressemitteilung der... 
  SMA Solar Technology AG  Sonnenallee 1 34266 Niestetal Germany 
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                            <updated>2018-06-29T18:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Sunny Highpower PEAK3 - Der neue Wechselrichter mit bis zu 150 kW Leistung </title>
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                                            Der Neue Sunny Highpower PEAK3
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                <![CDATA[
                 Der neue Wechselrichter mit bis zu 150 kW Leistung kommt in dezentralen PV-Kraftwerken mit 1500V DC-Spannung zum Einsatz. Er ermöglicht flexible Planung, schnelle Projektumsetzung und einfachen Service. 
 Quelle/Text/Bild Pressemitteilung der... 
  SMA Solar Technology AG  Sonnenallee 1 34266 Niestetal Germany 
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                            <updated>2018-06-28T17:15:00+02:00</updated>
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